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Anmeldung Fachschule FMD

Anmeldung zur Fachschule Mediendesign

Aufnahmebedingungen

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Berufsschulabschluss oder Abschlusszeugnis der Berufs­schule
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Kreativ- und Medienbranche (z. B. Mediengestalter*in, Gestalter*in für visuelles Marketing, Medientechnologie*in Druck, Fotograf*in, o. Ä.).

Abweichend davon kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden

Link zur Fachschule Mediendesign

Auswahlverfahren

Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze in der Fachschule übersteigt, muss von der Schule ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Reihenfolge der Aufnahme von Bewerbern richtet sich nach folgenden Kriterien: Notendurchschnitt des Berufsschulzeugnisses (nur in den beruflichen Kernfächern), Noten des Gehilfenbriefes, Bestätigung von Wehr-, Zivil-, Entwicklungsdienst oder eines freiwilligen sozialen Jahres, Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit oder besondere berufliche Qualifikationen, besondere Fälle, z. B. höheres Lebensalter, Familienstand, Rehabilitation.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges und des Familienstandes, Lichtbild (4 cm x 5 cm; Name und Anschrift auf der Rückseite)
  • Beglaubigte Abschriften der Nachweise (Zeugnisse)
  • Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, ob sie/er bereits an einer staatlichen Weiterbildung (Fachschule für Gestaltung) teilgenommen hat (siehe Anmeldeformular)

Anmeldeformular

Das Formular kann im Acrobat Reader ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Geben Sie es zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen im Sekretariat ab oder senden Sie es per Post an: Albrecht-Dürer-Berufskolleg Städtische Schule der Sekundarstufe II, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf

Zulassung zum Examen

Die Weiterbildung in der Fachschule für Gestaltung wird mit dem staatlichen Examen abgeschlossen. Zur Zulassung zum Examen ist der Nachweis über eine berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr erforderlich. Die Tätigkeit kann parallel zur Weiterbildung erfolgen.