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Information zur Neuordnung des Berufs Mediengestalterin/Mediengestalter Digital und Print

Information zur Neuordnung des Berufs Mediengestalterin/Mediengestalter Digital und Print

Seit dem 01. August 2023 gilt eine neue Ausbildungsordnung für alle ab diesem Zeitpunkt startenden Schülerinnen und Schüler. Betriebe können Ihre Auszubildenden für die vier neuen Fachrichtungen anmelden:

  1. Printmedien (ehemals Gestaltung und Technik mit Schwerpunkt Print)
  2. Digitalmedien (ehemals Gestaltung und Technik mit Schwerpunkt Digital)
  3. Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
  4. Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)

Informationen zu den neuen Ausbildungsinhalten und den Fachrichtungen finden Sie auf der Seite des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA Medien). Hier haben Sie Zugriff auf den neuen Rahmenlehrplan, auf eine Informationsborschüre und weitere spannenden Infos rund um die Neuordnung.